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RECHTSBERATUNG

Die SGP-Treuhand deckt durch Ihre Berufträger viele Doppelqualifikationen ab. Dadurch kann zum Beispiel durch die Doppelqualifikation als "Rechtsanwalt" und "Steuerberater" eine fachübergreifende und individuelle Beratung durch einen Ansprechpartner sichergestellt werden. Dies ist gerade für mittelständische Unternehmen interessant. Aus einem Sachverhalt ergeben sich häufig steuerrechtliche und zivilrechtliche Fragestellungen die direkt und durch Beratung aus einer Hand geklärt werden können.

Für Unternehmen sind folgende Rechtsbereiche von Bedeutung:
  • Allgemeines Steuerrecht und Steuerstrafrecht
  • Prüfung von Verträgen und Vertragswerken mit steuerrechtlichen Aufstellungen
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Erbrecht und erbrechtliche Regelungen (Testament, Erbvertrag etc.)
  • Einzug von Forderungen / Mahnwesen
  • Vertragsplanung und -gestaltung
  • Arbeitsrecht (Kündigungsschutz, Aufhebungsvereinbarungen, Arbeitsverträge etc.)