Sie haben Fragen zum Handels- und Gesellschaftsrecht?

Daniel Münster

Freising

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Maßgeschneiderte Verträge und Konzepte im Handels- und Gesellschaftsrecht

Wir beraten Sie im Handels- und Gesellschaftsrecht und entwickeln maßgeschneiderte Verträge und Konzepte.

An der Schnittstelle zwischen handels- bzw. gesellschaftsrechtlicher Gestaltung und steuerlicher Auswirkung erarbeiten unsere Rechtsanwälte und Steuerberater maßgeschneiderte Konzepte und Verträge. Dabei werden steuerliche Auswirkungen berücksichtigt und optimiert.

Das Handelsrecht beschäftigt sich mit allen Fragen rund um Kaufleute. Dazu gehören insbesondere die Vorschriften des HGB, die Regelungen unter anderem in den Bereichen der Geschäftsbeziehung, Registereintragung und Vertretungsfragen betreffen.

Dem Gesellschaftsrecht kommt eine besondere Bedeutung zu aufgrund seiner Vielzahl an Gestaltungsmöglichkeiten, die nur im Kontext mit dem Steuerrecht dem Mandanten eine ganzheitliche Beratung ermöglichen.

  • Wir begleiten Sie bei Gründungen von Personen- und Kapitalgesellschaften.
  • Wir gestalten Gesellschaftsverträge und -beschlüsse.
  • Wir beraten Gesellschafter und Geschäftsführer zu ihren Rechten und Pflichten.
  • Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung und Durchführung von Aufsichtsratssitzungen und Gesellschafter- bzw. Hauptversammlungen.
  • Wir begleiten Sie bei Umwandlung, Verschmelzung und Formwechsel.
  • Wir erstellen Einzelverträge zum Beispiel für Handelsvertreter.
  • Wir setzen Darlehensverträge auf.
  • Wir regeln Streitigkeiten unter Gesellschaftern.
  • Wir begleiten die Liquidation von Unternehmen.
  • Wir gestalten Geschäftsführer-Anstellungsverträge.
  • Wir beraten Sie zur passenden Rechtsform.
  • Wir erstellen Unternehmensverträge.